Angebot

Behandlungsschwerpunkte

Entsprechend meiner tiefenpsychologisch-analytischen und familientherapeutischen Ausbildung liegt mein Schwerpunkt auf der Behandlung von Kindern und Jugendlichen zwischen 6 und 21 Jahren unter Einbezug ihrer Familien. 

Häufige Themen sind: Trennungsangst, soziale Ängste, depressive Reaktionen, Selbstwertprobleme oder Belastung durch schwierige Familiensituationen.

Dabei fließen in der Regel erzieherische Unterstützung, Hilfen zur Verhaltensänderung, Psychoedukation (Wissen um und Umgang mit der Erkrankung) und alltagspraktische Aspekte ein. Eine Kooperation mit Institutionen wie Jugendamt oder Schule kann auf Wunsch erfolgen. 

Bei älteren Jugendlichen entscheiden diese über den Umfang der Familiengespräche. 

Besonders bei jüngeren Kindern sind Untersuchungen der motorischen, sprachlichen, sozialen und geistigen Entwicklung Voraussetzung für eine sinnvolle Psychotherapieplanung. 

Weitere ärztlich-psychiatrische Behandlungsangebote

Im Falle von Kriseninterventionen betreue ich Sie individuell im Rahmen meiner Sprechzeiten

Eine medikamentöse Behandlung kann nach sorgfältiger Indikationsstellung in Kooperation mit den Haus- oder KinderärztInnen erfolgen.

Kostenübernahme

PKV (private Krankenversicherung)

Eine ärztliche psychiatrische Behandlung übernimmt Ihre private Krankenversicherung in der Regel vollständig. 

Die Kostenübernahme für eine ambulante Psychotherapie hängt von Ihren individuellen Vertragsvereinbarungen ab. 

Im Allgemeinen erfolgt die Indikationsstellung ( = Feststellung, dass ambulante Psychotherapie angezeigt ist) nach der ärztlich-psychiatrischen Befunderhebung, einer umfänglichen Eigen- und Familienanamnese  und einer ergänzenden Diagnostik innerhalb der ersten Kontakte oder sie liegt aufgrund auswärtiger Untersuchungen bereits vor. Bitte bringen Sie alle Befunde und Berichte über Voruntersuchungen zum ersten Gespräch mit. 

Die Antragstellung zur ambulanten Psychotherapie erfolgt dann entsprechend der  jeweiligen Versicherungsbedingungen frühestens nach 5 probatorischen Sitzungen ( = Therapiestunden, in denen  der Patient/ die Patientin entscheidet, ob er/sie eine solche regelmäßige Arbeit aufnehmen möchte.) 

GKV (gesetzliche Krankenversicherung):

Eine einfache Abrechnung mit einer gesetzlichen Krankenversicherung ist leider nicht möglich.

Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer GKV, unter welchen Bedingungen die Kosten einer Behandlung  dennoch übernommen werden können. In aller Regel bedarf es des Nachweises, keinen kassenärztlichen Vertragsbehandler zu finden und einer Dringlichkeit. Zu Einzelheiten hilft Ihre GKV Ihnen sicher gerne weiter.

Eine von Ihnen selbst finanzierte Behandlung wird unter denselben Abrechnungsziffern der ärztlichen Gebührenordnung abgerechnet wie bei der PKV.

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