Wer übernimmt die Kosten der Behandlung?

Ärztliche psychiatrische Behandlung übernimmt
Ihre private Krankenversicherung.

Ambulante Psychotherapie wird im Rahmen Ihrer
persönlichen Vertragsvereinbarungen ebenfalls
übernommen. Im Allgemeinen erfolgt die Antrag-
stellung nach 5 probatorischen Sitzungen.

In beiden Fällen reichen Sie Ihre Privatrechnung
(nach der ärztlichen Gebührenordnung im gängigen
Umfang) bei Ihrer privaten Versicherung ein.

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, gibt
es bei fehlendem Angebot durch einen Psychiater/
Psychotherapeuten mit Abrechnungszulassung bei
der kassenärztlichen Vereinigung die Möglichkeit,
die Kostenübernahme für eine ambulante Psychotherapie
bei Ihrer Krankenversicherung zu beantragen. Dafür
müssen Sie fehlende Behandlungsoptionen nachweisen
und die Dringlichkeit der Behandlung bei Ihrer Kasse
überprüfen lassen. Sind die Bedingungen erfüllt,
kann die Behandlung im Kostenerstattungsverfahren
erfolgen.

Eine Behandlung, die Sie selber zahlen, wird eben-
falls nach der ärztlichen Gebührenordnung im gängigen
Umfang berechnet.
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